Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen
Stufenweiser Einstieg der Motorrad-Führerscheinklassen
Für den Direkteinstieg der Klasse A wurde das neue Mindestalter auf 24 Jahre reduziert. Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich.
Anhängerregelung BE
Vereinfachung der Fahrerlaubnisklasse BE. Alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B dürfen gefahren werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Bei überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (bis 4.250 kg) ist eine Fahrerschulung abzulegen.
Anhängerregelung C1E
Die Regelung Führerscheinklasse B wird vereinfacht. Zulässig sind Fahrzeugkombinationen (bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, sofern das zulässige Gesamtgewicht von 12.000 kg nicht überschritten wird). Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zuges kommet es künftig nicht mehr an.
Caravan-Führerschein B96
Spezieller Caravan-Führerschein für mehr Gesamtgewicht. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine Fahrschulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.
Neue Führerscheinklassen 2013 - Wichtige Änderungen im Überblick:
In Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten der EU gelten seit dem 19. Januar 2013 neue Regelungen für den Führerschein. Die neuen Vorgaben gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt und für alle Fahrerlaubnisse, die seit dem 19.01.2013 verlängert oder erteilt wurden. Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2013 erworben wurden, bleiben unberührt.
Neue Definition der Führerscheinklassen
Fahrerlaubnisklasse A1
Die bisherige Definition der Klasse A1 wird ergänzt. Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg eingehalten werden.
Fahrerlaubnisklasse D und D1
Bei der Fahrerlaubnisklasse D1 muss die Länge von maximal 8 m eingehalten werden. Bei den Klassen D und D1 zählen nicht mehr die Sitzplätze im Omnibus, sondern die Personen.
Neue Fahrerlaubnisklassen ab 19. Januar 2013
Führerscheinklasse A2
Einführung der neuen Führerscheinklasse A2, die die bisherige Klasse A (beschränkt) ersetzt.
Führerscheinklasse AM
Einführung der neuen Führerscheinklasse AM für Kleinkrafträder, die die bisherigen Klassen S und M ersetzt.
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