Befristeter Führerschein

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Wer eine Fahrprüfung nach dem 18. Januar 2013 besteht, erhält einen  befristeten Führerschein: Das Dokument ist 15 Jahre gültig und muss  danach erneuert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt von der Regelung  unangetastet, nur die Karte wird gegen eine neue getauscht. Ärztliche  Untersuchungen wird es weiterhin nur für Bus- und LKW-Fahrer geben.

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gelten bis  2033. Dann müssen auch sie erneuert werden und gelten wiederum 15 Jahre
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Neue Führerscheinklasse: AM

Die Fahrerlaubnisklasse AM umfasst Kleinkrafträder (mit zwei oder  drei Rädern) oder Leichtkraftfahrzeuge (Quads) mit einer  Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, 50 Kubikzentimetern Hubraum bzw. vier Kilowatt Leistung. Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 16 Jahre.

Änderungen in der Klasse A1

Neben der Hubraum- und Leistungs-Beschränkung von 125  Kubikzentimetern und elf Kilowatt spielt bei einer Erstzulassung ab dem  19. Januar 2013 das Leistungsgewicht eine Rolle. Dieses darf höchstens  0,1 Kilowatt pro Kilogramm betragen. Dafür entfällt die 80  km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige.

Neue Führerscheinklasse: A2

Die Fahrerlaubnisklasse A2 ersetzt die bisherige Klasse A  (beschränkt). Sie gilt für alle Motorräder mit bis zu 35 Kilowatt und  einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm. Sie  erweitert sich jedoch nicht nach zwei Jahren automatisch zur Klasse A.  Dafür müssen eine theoretische und praktische Ausbildung nachgewiesen  sowie eine praktische Prüfung absolviert werden. Für Inhaber der  aktuellen beschränkten A-Fahrerlaubnis ändert sich nichts.

Das ändert sich für die Klasse-2-Fahrerlaubnis

Die Klasse-2-Fahrerlaubnis gilt bis zum 50. Lebensjahr. Dann muss der Führerschein gegen einen neuen getauscht werden. Anderenfalls entfallen die Klassen C, CE und CE 79. Alle Fahrberechtigungen für für Fahrzeuge  unter 7,5 Tonnen bleiben bestehen.

Das ändert sich für PKWs mit Anhängern

Künftig dürfen mit einem Klasse-B-Führerschein Gespanne mit bis zu  3,5 Tonnen Gesamtmasse bewegt werden. Mit einer Fahrerschulung lässt  sich die Berechtigung B96 erwerben, mit der die zulässige Gesamtmasse  auf 4.250 Kilogramm steigt. Für alle schwereren Gespanne benötigt man  die BE-Fahrerlaubnis, die nur die Gesamtmasse des Anhängers auf 3,5  Tonnen beschränkt. Schwerere Anhänger dürfen nur noch mit der  C1E-Fahrerlaubnis gefahren werden, wenn diese nach dem 18. Januar  erworben wird.

Das ändert sich für LKWs mit Anhängern

Die neue Führerscheinregelung vereinfacht die Klasse C1E: Bisher  umfasst sie Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Anhängern. Ab dem 19. Januar  gilt sie für alle Gespanne mit einer Gesamtmasse von bis zu zwölf  Tonnen. Das Mindestalter für die Klassen C und CE steigt von 18 auf 21  Jahre.

Wie bei den bisherigen Änderungen bleiben alle erworbenen  Führerscheinklassen bestehen und werden auf dem neuen Führerschein  ergänzt.

Quelle: ADAC

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